Gemeinde Rödinghausen

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Reisepass


Zuständige Behörde:
Gemeinde Rödinghausen Bürger- & Touristikservice -
Fachbereich II
- Haus des Gastes -
Pemberville Platz 1
32289 Rödinghausen
Telefon:
05746-948-200

Telefax:
05746/948-201

E-Mail:

Internet-URL:

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Ansprechpartner:

Ulrich Lux
-Fachbereich II-
Sachbearbeiter

Rödinghausen
Telefon:
05746/948-214

Telefax:
05746/948-2714

E-Mail:

Internet-URL:

Raum:
2

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Ursula Kampeter
-Fachbereich II-
Sachbearbeiterin

Rödinghausen
Telefon:
05746/948-216

Telefax:
05746/948-2716

E-Mail:

Internet-URL:

Raum:
2

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Karla Endrikat
-Fachbereich II-
Sachbearbeiterin

Rödinghausen
Telefon:
05746/948-213

Telefax:
05746/948-2713

E-Mail:

Internet-URL:

Raum:
2

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Beschreibung

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden

Am 01.11.2007 erfolgt ein wichtiger weiterer Schritt im Hinblick auf die Fälschungssicherheit von Reisepässen und dadurch höherer Schutz vor Missbrauch durch unberechtigte Personen:

Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses

Fingerabdrücke:

Standardfall:

  • Rechter und linker Zeigefinger

Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Dauerhafte medizinische Gründe
  • Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
  • Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
  • Kein Abgleich mit Datenbanken
  • Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
  • Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

Weitere Änderungen im Passrecht zum 01.11.2007

  • Elektronisches Antragsverfahren
  • Wegfall des Eintrags von Ordens- und Künstlernamen
  • Aufwertung des Kinderreisepasses zum vollwertigen Reisepass
    (Kinderreisepass wird nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt)
  • Änderung bei den Altersgrenzen und Gültigkeit
    •  bis Vollendung 23. Lebensjahr =  6 Jahre
    •  ab Vollendung 24. Lebensjahr =  10 Jahre

Kein Kindereintrag im Pass der Eltern
Ein Kindereintrag in dem Pass der Eltern ist ab dem 01.11.2007 nicht mehr möglich.

Die vor dem 01.11.2007 vorgenommenen Kindereinträge in einem bis dahin ausgestellten ePass bleiben während der Laufzeit des Dokumentes gültig. Diese Kindereinträge können auch weiterhin durch die Anbringung eines neuen Lichtbildes aktualisiert werden.

Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

  • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
  • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
  • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

weitere Informationen unter: http://www.elektronischerpass.de/

Informationen zur Einreise in die USA mit vorläufigem Reisepass



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Gebühren

Rechtsgrundlage



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